Zum Inhalt springen
Hausbau und Immobilienerwerb

Grundstücksvermessung Durchführung

Sie möchten in der Örtlichkeit den Verlauf einer Flurstücksgrenze bestimmen, Grenzmarken überprüfen oder Grenzpunkte neu abmarken? Dazu ist es notwendig, eine Grenzwiederherstellung ggf. mit Abmarkung oder eine Grenzanzeige bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Leistungsbeschreibung

Durch die Grenzwiederherstellung kann im Rahmen eines Grenzwiederherstellungsverfahrens die Position eines im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunktes nach Maßgabe des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen, wiederhergestellt und ggf. anschließend auf Antrag neu abgemarkt werden. Die Grenzwiederherstellung ist eine hoheitliche Liegenschaftsvermessung deren Ergebnis in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen wird.

Durch eine Grenzanzeige kann eine Flurstücksgrenze ebenfalls nach Maßgabe des Katasternachweises örtlich angezeigt und mit Tagesmarken örtlich gekennzeichnet werden. Die Grenzanzeige stellt keine hoheitliche Liegenschaftsvermessung dar und das Ergebnis wird nicht in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen. Die Kosten für eine Grenzanzeige sind im Vergleich zu einer Grenzwiederherstellung niedriger.

Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden:

Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

1.   Antragstellung

2.   Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

3.  Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

4.  Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle:

     a) Überprüfung von Grenzmarken oder Wiederherstellung von Grenzpunkten

     b) ggf. Abmarkung der Grenzpunkte (auf Antrag)

     c) Anhörung der Verfahrensbeteiligten (z. B. Eigentümer der betroffenen Flurstücke) und Aufnahme der Grenzniederschrift mit Skizze, ggf. Aufnahme eines Grenzfeststellungsvertrages

6.  Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an die Beteiligten durch schriftlichen Bescheid oder Offenlegung durch die Vermessungsstelle

7.  Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

8.  Kostenentscheidung der Vermessungsstelle für die Leistung der Vorbereitung und für die Vermessungsleistung

9.  Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster nach Ablauf von Rechtsbehelfsfristen durch das TLBG

10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Grenzwiederherstellung in das Liegenschaftskataster

Grundstücksvermessungen für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG (siehe auch Angaben unter "Zuständige Stelle") erteilt werden, hier werden auch Grundstücksvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

 - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

 - > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)

 - > Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten

 - > Zustimmung des Eigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist

Die Kosten (Gebühren) für die Durchführung einer Grenzwiederherstellung / Grenzanzeige richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Gebühren für die Vorbereitung, für die Vermessungsleistungen und für die Übernahme. Die Gebührenhöhe richtet sich u. a. nach der Größe der Vermessungsfläche, dem Bodenrichtwert pro m², der Anzahl der anzusetzenden Grenzpunkte, der zu vermessenden Grenzlängen und der Anzahl der ggf. erwünschten Abmarkungen.

- > keine

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Genauere Angaben sind über die jeweils zuständigen Stellen zu erhalten.

Ja, da ein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.

Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLBG)

TLBG - R 2.2

01.10.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Katasterbereich Zeulenroda-Triebes
Heinrich-Heine-Straße 41
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

0361 574166-0

Fax

0361 574166-299

E-Mail

poststelle.zeulenroda-triebes@tlbg.thueringen.de

WWW

Übersicht Katasterbereiche des TLBG

WWW

Onlineshop TLBG

WWW

Internet-Startseite TLBG

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein