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Bauen und Wohnen

Vorankündigung einer Baustelle übermitteln

Planen Sie ein größeres Bauvorhaben, müssen Sie die Einrichtung Ihrer Baustelle der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorankündigen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Bauherrin oder Bauherr sind oder Ihnen die Verantwortung für eine Baustelle übertragen wurde, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Sie müssen eine Vorankündigung übermitteln, wenn

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig (das heißt über eine Dauer von mindestens einer Arbeitsschicht) tätig werden oder
  • der Umfang Ihrer Bauarbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet (wobei ein Personentag die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht umfasst).

Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Aufbau von Sozialeinrichtungen: beispielsweise Toiletten, Pausen- oder Waschräume
  • Installation von Ver- und Entsorgungseinrichtungen
  • Anlieferung von Baumaterialien, Maschinen und Geräten

Außerdem müssen Sie die Vorankündigung auf der Baustelle spätestens am ersten Tag der Baustelle aufhängen. Beachten Sie dabei, dass

  • die Vorankündigung gut sichtbar ist,
  • die Vorankündigung von äußeren Einwirkungen und Witterungseinflüssen unbeeinträchtigt lesbar bleibt,  
  • die Vorankündigung aktualisiert wird, wenn sich erhebliche Änderungen ergeben. Eine erneute Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist hierbei nicht erforderlich.

Erhebliche Änderungen, die eine Anpassung der Vorankündigung erfordern, sind zum Beispiel:

  • Bauherrinnen oder Bauherren oder beauftragte Dritte wechseln.
  • Koordinatorin oder Koordinator wird neu bestellt oder wechselt.
  • Die Dauer der Bauarbeiten verkürzt sich, wodurch verstärkt gleichzeitig oder in nicht geplanter Schichtarbeit gearbeitet werden muss.
  • Erstmalig werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber oder Nachunternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig.
  • Die Anzahl der gleichzeitig auf der Baustelle Beschäftigten oder der Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber oder der Unternehmen ohne Beschäftigte erhöht sich wesentlich.

  • Um einen digitalen Antrag bei der Behörde einzureichen, starten Sie den ThAVEL Onlinedienst „Baustellenvorankündigung“ und melden sich über Ihre BundID beziehungsweise Mein Unternehmenskonto an.
  • Starten Sie den Antrag und füllen Sie die Felder entsprechend aus.
  • Sollte Ihr Bauvorhaben noch keine genaue Anschrift haben (zum Beispiel noch fehlende Hausnummer) oder es sich um ein Bauvorhaben auf freier Flur (zum Beispiel Windkraftanlagen) handeln, geben Sie eine am nächsten liegende Adresse ein (Pflichtfelder) und ergänzen Sie die Angaben zur Lage der Baustelle (zum Beispiel Flurstücknummer oder Ecke Straße XY oder neben Haus Nummer XY) im Freitextfeld „Adresszusatz“. Haben Sie die Anzeige vollständig ausgefüllt, senden Sie diesen ab.
  • Nach dem Versenden der Anzeige können Sie sich die Vorankündigung als PDF herunterladen und auf der Baustelle aushängen.

Wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

Der Nutzer muss entweder Inhaber

  •  eines BundID-Kontos oder
  •  eines „Mein Unternehmenskonto“ sein.

Vorankündigung mit den folgenden Mindestangaben:

  • Ort der Baustelle
  • Name und Anschrift der Bauherrin oder des Bauherrn
  • Art des Bauvorhabens
  • Name und Anschrift des anstelle der Bauherrin oder des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  • Name und Anschrift der Koordinatorin oder des Koordinators
  • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
  • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Zahl der Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Unternehmerinnen oder Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Unternehmerinnen oder Unternehmer ohne Beschäftigte
  • weitere aus Ihrer Sicht erforderliche Angaben

Gebühr: gebührenfrei

Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor der Baustelleneinrichtung zu übermitteln.

Antragsfrist: 2 Wochen

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eine notwendige Vorankündigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

19.06.2026

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3821100

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon

0361 57-3821100

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as-ost@tlv.thueringen.de

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Vorankündigung einer Baustelle nach § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung