Abholung von Bioabfällen abmelden
Wenn Sie bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet haben, können Sie bei Einhaltung der Voraussetzungen die Abholung auch wieder abbestellen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
- Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt.
- Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an.
- Sie haben bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet und möchten nun die Abholung wieder abmelden.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
21.05.2025