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Wohnen und Umzug

Einrichtung bedingter Sperrvermerk im Melderegister

Es gibt seit dem 1. November 2015 die Möglichkeit der Eintragung eines bedingten Sperrvermerks. Dieser Sperrvermerk kann für Personen eingetragen werden, die in einer...

Leistungsbeschreibung

Es gibt seit dem 1. November 2015 die Möglichkeit der Eintragung eines bedingten Sperrvermerks. Dieser Sperrvermerk kann für Personen eingetragen werden,

  • die in einer Justizvollzugsanstalt,
  • einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge,
  • in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen
  • in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder
  • zur Behandlung von Suchterkrankungen gemeldet sind.

Damit sollen persönliche Interessen geschützt werden. Eine Melderegisterauskunft darf in diesen Fällen nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vorher dazu angehört.
Bei Datenübermittlungen an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen wirkt sich der bedingte Sperrvermerk nicht aus.

An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

keine

keine

keine

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)

19.11.2015

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon

0365 838-2501

Fax

0365 838-2505

E-Mail

Einwohnerwesen@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein