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Wohnen und Umzug

Mietspiegel erheben

In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.

Leistungsbeschreibung

In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.   Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.   Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

01.09.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3170 Wohnen / Finanzielle Hilfen
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Wohngeld
- Wohnungsversorgung/ -kontrolle/ Betreuung
- Elterngeld
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb Teilhabemanagement)
- Sinnesbehindertengeld/Blindenhilfe

Telefon

0365 838-3170

Fax

0365 838-3175

E-Mail

wohngeldbehoerde@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3170 Wohnen / Finanzielle Hilfen

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Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein