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Wohnen und Umzug

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Der Rundfunkbeitrag löst die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es...

Leistungsbeschreibung

Der Rundfunkbeitrag löst die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.
Haben Sie innerhalb einer Wohnung bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt, melden Sie sich bitte bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln oder gehen Sie online unter:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)

Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Für Bürgerinnern und Bürger:

  • Je Wohnung: 17,98 Euro monatlich
  • Jede weitere Wohnung: 17,98 Euro monatlich

Der Rundfunkbeitrag ist für jeweils drei Monate zu leisten und wird in der Mitte eines Dreimonatszeitraums erhoben.

Der Rundfunkbeitrag wird ab 01.01.2013 erhoben.

Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

Das bedeutet:

  • dort wohnen,
  • oder dort gemeldet sind,
  • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Hinweise (Besonderheiten)

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:

  • dass diese von niemandem bewohnt wird und
  • für die kein Mietvertrag besteht und
  • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Südwestrundfunk SWR

17.12.2012

Zuständige Stellen

Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln, Stadt

Telefon

+49 1806 999-55510
Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

Fax

+49 1806 999-55501
Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

WWW

Homepage ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

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Kontakt

Öffnungszeiten

Erreichbarkeit der Hotline:

Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein