Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich prüfen
Sie haben einen Bescheid zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich erhalten und möchten Widerspruch einlegen? Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice prüft Ihren Widerspruch und trifft eine Entscheidung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit einem Bescheid des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht Ihnen offen, wenn es um Ihre Beitragspflicht, die Höhe des Beitrags oder die Ablehnung einer Befreiung oder Ermäßigung geht. Ihr Widerspruch wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geprüft. Sie erhalten anschließend entweder einen Abhilfebescheid, der Ihre Anliegen berücksichtigt, oder einen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie gegebenenfalls klagen können.
• Sie erhalten einen Bescheid (zum Beispiel zur Beitragspflicht oder Beitragshöhe).
• Sie legen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
• Sie erhalten eine Rückmeldung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über das Ergebnis der Prüfung Ihres Widerspruchs.
• Falls Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Bitte wenden Sie sich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Vorliegen eines rechtsmittelfähigen Bescheids des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Kopie des angefochtenen Bescheids
- Begründung des Widerspruchs (optional, aber empfohlen)
- gegebenenfalls Nachweise zur Befreiung/Ermäßigung (zum Beispiel Sozialleistungsbescheid)
Eine Verlängerung ist nur bei nachweisbar verspäteter Zustellung möglich.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht