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Behinderung

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten

Parkmöglichkeiten gekennzeichnet für schwerbehinderte Menschen können in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

  • Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail
  • Unterlegen vorlegen, übersenden oder hochladen
  • Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und veranlasst die Kennzeichnung der Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen erteilt die Parkerleichterung.

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde

  • EU-Parkausweis
  • Feststellung der Behinderung
  • Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
  • Starker Parkdruck, so dass die Einrichtung eines reservierten Parkplatzes erforderlich wird.
  • In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt

  • EU-Parkausweis
  • Feststellung der Behinderung
  • Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Nachweise erforderlich sind. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Gebühr: gebührenfrei

Bitte erkundigen Sie sich über die Bearbeitungsdauer und die Herstellung der Kennzeichnung der Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen bei ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.

keine Angabe

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

15.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet.

Im Bereich des Güterverkehrsrechtes werden u.a. nationale Erlaubnisse und Gemeinschaftslizenzen erteilt. Im Personenbeförderungsrecht können Erlaubnisse für Mietwagen- und Taxiverkehr beantragt werden. Außerdem erfolgt die Abnahme der Ortskenntnisprüfung auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Telefon

0365 838-4720

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja