Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten
Parkmöglichkeiten gekennzeichnet für schwerbehinderte Menschen können in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
- Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail
- Unterlegen vorlegen, übersenden oder hochladen
- Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und veranlasst die Kennzeichnung der Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen erteilt die Parkerleichterung.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde
- EU-Parkausweis
- Feststellung der Behinderung
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- Starker Parkdruck, so dass die Einrichtung eines reservierten Parkplatzes erforderlich wird.
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
- EU-Parkausweis
- Feststellung der Behinderung
- Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Nachweise erforderlich sind. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Gebühr: gebührenfrei
Bitte erkundigen Sie sich über die Bearbeitungsdauer und die Herstellung der Kennzeichnung der Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen bei ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.
keine Angabe
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
15.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4705 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |