Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
- Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail
- Unterlegen vorlegen, übersenden oder hochladen
- Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und veranlasst die Kennzeichnung und Erteilung des personenbezogenen Parkplatzes für einen schwerbehinderten Menschen
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
EU-Parkausweis
Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
- Erkundigen Sie sich beim örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.
- Je nach Kommune kann es unterschiedliche Fristen geben.
Bitte erkundigen Sie sich über die Bearbeitungsdauer und die Herstellung der Kennzeichnung der personenbezogenen Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen bei ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.
keine Angabe
Wenden Sie sich an das örtliche Bürgeramt oder die örtliche Straßenverkehrsbehörde, welches Antragsverfahren, welche Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
03.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4705 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |