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Behinderung

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 

Leistungsbeschreibung

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.

Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 

  • Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail
  • Unterlegen vorlegen, übersenden oder hochladen
  • Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und veranlasst die Kennzeichnung und Erteilung des personenbezogenen Parkplatzes für einen schwerbehinderten Menschen

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

EU-Parkausweis

Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers) 

In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt 

Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

  • Erkundigen Sie sich beim örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.
  • Je nach Kommune kann es unterschiedliche Fristen geben.

Bitte erkundigen Sie sich über die Bearbeitungsdauer und die Herstellung der Kennzeichnung der personenbezogenen Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen bei ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.

keine Angabe

Wenden Sie sich an das örtliche Bürgeramt oder die örtliche Straßenverkehrsbehörde, welches Antragsverfahren, welche Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

03.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet.

Im Bereich des Güterverkehrsrechtes werden u.a. nationale Erlaubnisse und Gemeinschaftslizenzen erteilt. Im Personenbeförderungsrecht können Erlaubnisse für Mietwagen- und Taxiverkehr beantragt werden. Außerdem erfolgt die Abnahme der Ortskenntnisprüfung auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Telefon

0365 838-4720

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja