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Gesundheitsvorsorge

Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft beantragen

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Leistungsbeschreibung

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • ärztliche Behandlung und Betreuung
  • Unterstützung durch Hebammen
  • Medikamente, Verband- und Heilmittel

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch vom Pflegegrad ab.

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der Ihr Wohnsitz liegt.

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (entsprechend des Fünften Sozialgesetzbuches) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Für die Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII gibt es keine spezifischen, gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die Antragstellung oder Bearbeitung. Es ist jedoch wichtig, den Antrag möglichst zeitnah zu stellen, sobald der Bedarf bekannt ist, da der Sozialhilfeträger erst ab Kenntnis des Bedarfs einen Behandlungsschein ausstellen kann.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

17.06.2025

Sozialamt

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3140 Teilhabemanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Rahmen Teilhabemanagement)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Ausgleichsleistung nach dem Gesetz für Berufliche Rehabilitierungsleistungen

Telefon

0365 838-3141

Fax

0365 838-3145

E-Mail

teilhabemanagement@gera.de

WWW

Teilhabemanagement

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

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