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Krankheit

Ausnahmegenehmigung für die öffentliche Ausstellung einer Leiche beantragen

Sie möchten eine Leiche öffentlich ausstellen? Hier erfahren Sie, wann dafür in Thüringen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist und wie Sie diese beantragen können.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die öffentliche Ausstellung einer Leiche ist in Thüringen grundsätzlich nicht zulässig. In bestimmten Ausnahmefällen können Sie jedoch eine Genehmigung beantragen.

Die Ausnahme kann Fälle außerhalb einer Trauerfeier oder besondere Situationen im Rahmen einer Trauerfeier umfassen.

Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn eine Leiche außerhalb einer Trauerfeier öffentlich zugänglich gezeigt werden soll, zum Beispiel für wissenschaftliche, kulturelle oder vergleichbare Zwecke.

Die zuständige Behörde prüft jeden Antrag im Einzelfall. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob die Würde der verstorbenen Person gewahrt bleibt, ob Gesundheitsgefahren bestehen und ob öffentliche Interessen entgegenstehen. Die Genehmigung kann befristet sein und mit Auflagen verbunden werden.

  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung und eine Kostenrechnung.
  • Sie begleichen die Kosten.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde (Gemeinde).

  • Eine Leiche soll öffentlich zugänglich ausgestellt werden.
  • Es liegt ein Ausnahmefall vor, der eine behördliche Entscheidung erfordert.
  • Die Würde der verstorbenen Person bleibt gewahrt.
  • Es bestehen keine Gesundheitsgefahren.
  • Es stehen keine öffentliche Interessen entgegen.

  • schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Beschreibung der geplanten Ausstellung oder Aufbahrung
  • Ort und Zeitraum der Ausstellung

Es fallen Kosten oder Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Eine eigene gesetzliche Frist für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung gibt es nicht.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Widerspruch

Sie benötigen die Ausnahmegenehmigung nur, wenn die Leiche abweichend vom Regelfall des Bestattungsrechts öffentlich ausgestellt werden soll. Wenn die Leiche auf einer üblichen Trauerfeier ohne besondere Gefahrenlage aufgebahrt oder ausgestellt werden soll, benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung.

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

05.06.2026