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Krankheit

Haushaltshilfe

Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere...

Leistungsbeschreibung

Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3140 Teilhabemanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Rahmen Teilhabemanagement)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Ausgleichsleistung nach dem Gesetz für Berufliche Rehabilitierungsleistungen

Telefon

0365 838-3141

Fax

0365 838-3145

E-Mail

teilhabemanagement@gera.de

WWW

Teilhabemanagement

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten