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Krankheit

Wehrdienst - Gesundheitsschäden (Soldatenversorgung)

Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der...

Leistungsbeschreibung

Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Entsprechend erhalten auch Zivilpersonen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben und die Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Antrag Versorgung.

Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattengattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern sowie die Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt. Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI, Referat 610.

Wehrdienstzeitbescheinigung bzw. truppenärztliche Bescheinigung sowie alle Unterlagen, die für diesen Gesundheitsschaden vorliegen

keine

Das Wehrdienstbeschädigungsblatt (WDB-Blatt) soll unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Wochen) durch den Truppenarzt angelegt werden.

Anspruch auf Versorgung beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung des Wehrdienstes fällt, wenn der Erstantrag innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird, sonst ab Antragsmonat.

Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI, Referat 600.

Eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) liegt vor, wenn ein Soldat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die im ursächlichen Zusammenhang mit einem schädigenden Tatbestand im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) steht. Während die anspruchsbegründenden Tatsachen (schädigender Vorgang, gesundheitliche Schädigung, Gesundheitsstörung) bewiesen sein müssen, genügt für die Geltendmachung von vorliegenden Gesundheitsstörungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs mit dem schädigenden Vorgang.

Zuständige Stellen

98490 Suhl


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

98490 Suhl

Telefon

0361 57331-5214

Fax

0361 57331-5239

E-Mail

Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSuhl - Bahnhof

BusHaltestelle Kommerstraße

Parkplatz

ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl

Telefon

0361 57331-5214

Fax

0361 57331-5239

E-Mail

Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSuhl - Bahnhof

BusHaltestelle Kommerstraße

Parkplatz

ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja