Serviceportal
Wehrdienst - Gesundheitsschäden (Soldatenversorgung)
Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Entsprechend erhalten auch Zivilpersonen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben und die Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Antrag Versorgung.
Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
- einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
- einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattengattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern sowie die Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt. Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI, Referat 610.
Wehrdienstzeitbescheinigung bzw. truppenärztliche Bescheinigung sowie alle Unterlagen, die für diesen Gesundheitsschaden vorliegen
keine
Das Wehrdienstbeschädigungsblatt (WDB-Blatt) soll unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Wochen) durch den Truppenarzt angelegt werden.
Anspruch auf Versorgung beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung des Wehrdienstes fällt, wenn der Erstantrag innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird, sonst ab Antragsmonat.
- §§ 80 - 86 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i.V.m. Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- §4 Häftlingshilfegesetz (HHG) (Beschädigtenversorgung)
Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI, Referat 600.
Eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) liegt vor, wenn ein Soldat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die im ursächlichen Zusammenhang mit einem schädigenden Tatbestand im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) steht. Während die anspruchsbegründenden Tatsachen (schädigender Vorgang, gesundheitliche Schädigung, Gesundheitsstörung) bewiesen sein müssen, genügt für die Geltendmachung von vorliegenden Gesundheitsstörungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs mit dem schädigenden Vorgang.
Zuständige Stellen
98490 Suhl
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610 |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 57331-5239 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSuhl - Bahnhof BusHaltestelle Kommerstraße |
Parkplatz | ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610 |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 57331-5239 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSuhl - Bahnhof BusHaltestelle Kommerstraße |
Parkplatz | ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |