Erlaubnis zur Entnahme von Proben bei Wildschwein und Dachs zur Untersuchung auf Trichinella (Trichinen) beantragen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Untersuchung auf Trichinella (Trichinen) bei Wildschwein und Dachs selbst entnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Wildschweine und Dachse für den eigenen häuslichen Verbrauch, zur Abgabe kleiner Mengen an Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsbetriebe zur direkten Abgabe an Endverbraucher erlegen, müssen Sie diese Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe amtlich auf Trichinella spp. (Trichinen) untersuchen lassen.
Trichinella spp. sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Tieren einnisten können. Wildschwein und Dachs zählen zu den Trichinella-empfänglichen Tierarten – sie können Träger dieses Parasiten sein. Es handelt sich bei Trichinella spp. um einen Zoonoseerreger. Der Verzehr von Trichinella-belastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung und Entsorgung des Fleisches von Trichinella-infizierten Tieren wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Die Entnahme der Fleischproben zur Untersuchung auf Trichinella spp. erfolgt regulär durch Personal des für den Jagdbezirk zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst in Ihrem Jagdbezirk entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Jagdbezirkes durch
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Nachweis einer ausreichenden Schulung durch eine für diese Schulung zuständige Behörde),
- die Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- den Nachweis Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
Ein Anspruch auf die Übertragung der Probenahme besteht nicht.
- Antrag stellen (per E-Mail, postalisch)
- Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes bei Vorliegen der Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Sie müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Jägerin beziehungsweise Jäger und verfügen über einen gültigen Jahresjagdschein.
- Sie wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, bei dem Sie den Antrag stellen, oder durch eine andere für diese Schulung zuständigen Behörde für die Entnahme von Proben bei Wildschwein und Dachs zur Untersuchung auf Trichinella spp. ausreichend geschult.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderliche Zuverlässigkeit für die Entnahme dieser Proben nicht besitzen.
- Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben bei Wildschwein und Dachs zur Untersuchung auf Trichinella spp. (sog. Trichinen) an Jägerinnen und Jäger
- Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Nachweis einer ausreichenden Schulung durch eine für diese Schulung zuständige Behörde)
- Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines
- Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
Gebühr entsprechend Nummer 5.16.4 des Teil C der Anlage zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521)
Gebühr: EUR 20,00
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-SozMinVwKostOTHV12Anlage
Es gibt keine Frist.
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.
In der Erlaubnis ist festgelegt, in welche Untersuchungsstellen Sie die selbst entnommenen Proben zur Untersuchung auf Trichinella spp. bringen dürfen.
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
09.12.2025