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Fischen und Jagen

Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.

Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Geltungsdauer: 14 TAG

Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.

Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an. 

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

21.07.2025

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

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Gewerbe

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Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja