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Tierhaltung

Haltung giftiger Tiere mitteilen

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer anderen Person für einen längeren Zeitraum zur Obhut überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein gefährliches Tier besitzen und es länger als vier Wochen einer anderen Person zur Betreuung überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die sich um das Tier kümmert. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort.

Der Verfahrensablauf ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde.

keine

Informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Behörde.

Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird.

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

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28.05.2026