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Tierhaltung

Ratten melden

Wenn Sie einen Rattenbefall feststellen, dann müssen Sie diesen beseitigen bzw. bei der zuständigen Stelle melden.

Leistungsbeschreibung

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

  • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
  • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie bitte schriftlich das Ordnungsamt.
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 3500 Amt für Gesundheit und Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Gesundheitsamt

Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Betreuungsstelle / Betreuungsbehörde

Telefon

0365 838-3501

Fax

0365 8383505

E-Mail

gesundheit@gera.de

WWW

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Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

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