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Veranstaltungen und Feste

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen

Sie können öffentliche Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortschaft auch anders nutzen, als nur für den Verkehr. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.

Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag formlos bei der zuständigen Behörde stellen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen.

Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

Sie stellen einen Antrag formlos oder nutzen den Online Dienst bei der zuständigen Behörde.

Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort an der betreffenden Bundesoder Landesstraße, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung.

Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.

Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.

Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Regionalreferate 42 - 45

Hallesche Straße 15/ 16

99085 Erfurt

Postanschrift:

Postfache 80 03 53

99029 Erfurt

Telefon: +49 361 57413-5309

Fax: +49 361 57413-5499

E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de

keine

Hauptantrag formlos

Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):

Maßstabsgerechter Lageplan

Fotos oder Zeichnungen der Örtlichkeit

bei Zufahrten und Zuwegungen:

Benennung des konkreten Flurstücks, welches erschlossen werden soll

bei Zufahrten und Zuwegungen:

Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Grundstückes, welches erschlossen werden soll, als Eigentümer oder Besitzer

Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.

Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Antragssteller verpflichtet eine Sondernutzungsgebühr gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu tragen.

Zeitliche Beschränkung beziehungsweise auf Widerruf.

Widerspruchsfrist

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorhinein stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.

Je nach Art der Sondernutzung können aufgrund jeweiliger Prüfverfahren weitere Nachweise und Unterlagen/ bzw. Pläne  erforderlich sein, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.

Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis notwendig.

Bei Arbeiten an der Straße, die zu Verkehrsraumeinschränkungen führen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese erteilen die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

28.10.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja