Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen beantragen
Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen.
Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein: Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers Aufstellen einer Miettoilette Einrichten einer Baustellenzufahrt
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen, die Anwohner durch Lärm belästigen, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen, die Straße übermäßig verschmutzen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Das können sein Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Straßenbaubehörde, Bürgerbüro.
Sie benötigen im Zuge von Baumaßnahmen eine Sondernutzungserlaubnis von Straßen.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Lageplan (maßstabsgetreu), Fotos, Skizzen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Fristen vorhanden sind.
- Das kann unterschiedlich sein, je nach Vorliegen aller Voraussetzung und Unterlagen.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde nach der Bearbeitungszeit.
Widerspruch
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Das können sein Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Straßenbaubehörde, Bürgerbüro.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welches Online-Portal für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
- Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
24.07.2026