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Veranstaltungen und Feste

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen? Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

  • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
  • Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
  • Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen, Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
  • Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde wie das Bürgeramt.

Auf Antrag können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder Ihrem Bürgeramt, welche Anträge für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Vorhabens ist unter anderem meistens notwendig. Das können zum Beispiel die Beschreibung der Sondernutzung anlässlich Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.

Widerspruch

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

06.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja