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Veranstaltungen und Feste

Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände

  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

  • Informationsstände

  • Werbeaufsteller/Werbetafeln

  • Tische/Stühle

  • Fahrradständer

  • Plakatierung

Antragsinhalt:

  • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Inhalt der Erlaubnis:

  • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
  • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

  • Antragstellung bei Ihrer Gemeinde oder dem TLBV
  • Prüfung Ihres Antrages
  • Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bei Erfüllung aller Voraussetzungen durch die Gemeinde
  • Zustellung des Bescheides über die Sondernutzungserlaubnis von Straßen durch den TLBV Onlinedienst 

In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Für die Entgegennahme von Anträgen und Anzeigen sowie Erstrecherchen ist der Bauservice H35 verantwortlich.

Für die Sondernutzungserlaubnis an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist der Fachdienst Verkehr zuständig.

Für die Sondernutzungserlaubnis an öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen ist der Fachdienst Stadtgrün zuständig.

Beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten ist eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

  • Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde, welche Antragsformulare für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche weiteren Unterlagen notwendig sind.
  • In der Regel sind den Anträgen der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
  • Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
  • Betrifft Ihr Anliegen die Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, erkundigen Sie sich beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), welche Antragsformulare zur Verfügung stehen und welche Unterlagen beigefügt werden müssen beziehungsweise hochzuladen sind. Beim TLBV können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Antragsformulare oder welches Online-Portal für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

17.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-4133

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)

Postfach 11 62 07501 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Postfach 11 62
07501 Gera

Telefon

0361 574181-0

Fax

0361 574181-423

E-Mail

poststelle44@tlbv.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Hainstraße 19 07545 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Hainstraße 19
07545 Gera

Telefon

0361 574181-0

Fax

0361 574181-423

E-Mail

poststelle44@tlbv.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)