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Fahrzeugbesitz

Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Leistungsbeschreibung

Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.

Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

01.09.2021

Zuständige Stellen

Stelle

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07545 Gera

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0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
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