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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen beantragen

Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen.

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein: Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers Aufstellen einer Miettoilette Einrichten einer Baustellenzufahrt

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen, die Anwohner durch Lärm belästigen, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen, die Straße übermäßig verschmutzen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.

Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Das können sein Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Straßenbaubehörde, Bürgerbüro.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Lageplan (maßstabsgetreu), Fotos, Skizzen.

Wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Das können sein Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Straßenbaubehörde, Bürgerbüro.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

15.03.2023