Zulassung zur Prüfung sowie Ausstellung eines Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses - Long Range Certificate (LRC) beantragen
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-, Grenz-, Kurzwellen- und Satellitenfunk berechtigt das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWSeefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des LRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.
Das LRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung beziehungsweise Erstausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
- Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung eines Funkzeugnisses LRC.
- Füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
- Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
- Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV ab.
- Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 17 Jahre plus 9 Monate alt sein.
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- aktuelles Passbild
- Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
- falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: EUR 187,48
Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
Antragsfrist: 0 - 14 TAG
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.
Bearbeitungsdauer: 3 - 5 Wochen
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung oder Umschreibung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), WS23
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
07.08.2024
Links
- Allgemeine Informationen zu Wassersport auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Informationen zum allgemeinem Funkzeugnis LRC auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV)
- Informationen zum allgemeinem Funkzeugnis LRC auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV)
- Gesamtfragenkatalog für das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) als Vorbereitung auf die Prüfung auf der Internetseite des elektronischen Wasserstraßen-Informationsservices (ELWIS)
Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC)
Zuständige Stellen
Stelle | Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung |
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Telefon | |
Fax | +49 203 8095856 |
WWW | |
Öffnungszeiten |
Telefonsprechzeiten:
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Deutscher Segler-Verband e.V. |
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Telefon | |
Fax | +49 40 63200913 |
WWW | Übersicht aller Prüfungsausschüsse auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbands e. V. (DSV) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |