Impfschaden Entschädigung
Wenn Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung gemäß der Rechtsgrundlage.
Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)
- einkommensunabhängige Leistungen, wie monatliche Entschädigungszahlungen, Schwerstbeschädigtenzulage und
- einkommensabhängige Leistungen, wie Berufsschadensausgleich.
Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Bestattungsgeld. Weitere Leistungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen der Schnellen Hilfe, Krankenbehandlung, Leistungen der Teilhabe, Versorgung mit Hilfsmitteln.
- Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist ein Antrag erforderlich.
- Der Antrag auf Versorgung von Impfschäden ist über das Thüringer Serviceportal oder direkt über das Thüringer Landesverwaltungsamt abrufbar.
- Die Behörde prüft im weiteren Verfahren, ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen.
Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesland, in welchem die Schutzimpfung bzw. die spezifische Prophylaxe durchgeführt wurde. In Thüringen erfolgt die Antragsbearbeitung im Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 610.
Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der durchgeführten öffentlich empfohlenen Impfung und dem gesundheitlichen Schaden (der länger als 6 Monate anhält) bestehen. Abhängig vom Grad der Schädigung, der sich aus der Gesundheitsschädigung ergibt, wird eine monatliche Rente gewährt.
Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen
keine
Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.
Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vom Betroffenen selbst bzw. von seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer einzureichen.
Thüringer Landesverwaltungsamt
14.03.2024
Online beantragen
Zuständige Stellen
Postfach 100 141 98490 Suhl
| Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV - Referat 312 |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0361 57331-5239 |
| WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV - Referat 312 |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSuhl - Bahnhof BusHaltestelle Kommerstraße |
| Parkplatz | ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl
| Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV - Referat 312 |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0361 57331-5239 |
| WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV - Referat 312 |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSuhl - Bahnhof BusHaltestelle Kommerstraße |
| Parkplatz | ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Antrag auf Gewährung von Versorgung wegen Impfschäden nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (IfSG)