Kriegsopferfürsorge
Hier erhalten Sie Informationen zur Kriegsopferfürsorge und deren Beantragung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
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Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
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u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
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Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.
An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.
Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.
Thüringer Landesverwaltungsamt
31.07.2013
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Rehabilitation - Referat 620 |
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Telefon | |
Fax | 0381 57331-5372 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Rehabilitation - Referat 620 |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSuhl - Bahnhof BusHaltestelle Kommerstraße |
Parkplatz | ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
Antrag Badekur
BVG - Merkblatt Badekur
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge