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Hilfen für Geschädigte

Politische Häftlinge Unterstützung beantragen

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Ihnen als Opfer zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese müssen Sie beantragen.

Leistungsbeschreibung

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.

Hinweis: Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI.

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Rehabilitierungsbescheinigung

  • Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Personalausweis, Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
  • SV-Ausweise der ehemaligen DDR
  • Angaben zu in der Vergangenheit und aktuell behandelnden Ärzten

Es fallen keine Gebühren an.

Es gibt keine für die Antragstellung zu beachten. Der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen hängt jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Selten unter 12 Monaten

Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.

Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Entschädigt werden auch Gesundheitsschäden, die bei missglücktem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bzw. durch Sperrmaßnahmen an den Demarkationslinien entstanden sind.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

23.02.2023

Zuständige Stellen

98490 Suhl


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

98490 Suhl

Telefon

0361 57331-5214

Fax

0361 57331-5239

E-Mail

Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSuhl - Bahnhof

BusHaltestelle Kommerstraße

Parkplatz

ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl

Telefon

0361 57331-5214

Fax

0361 57331-5239

E-Mail

Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

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Öffentliche Verkehrsmittel

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BusHaltestelle Kommerstraße

Parkplatz

ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße

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Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja