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Adoption und Pflegekinder

Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

keine

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

02.05.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3450

Fax

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