Zum Inhalt springen
Adoption und Pflegekinder

Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.

Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge selbst beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.

Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge auch über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII“ digital stellen.

Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.

keine

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

11.01.2023

Das örtliche Jugendamt

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3450

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kontraktmanagement@gera.de

WWW

Kontraktmanagement

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein