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Adoption und Pflegekinder

Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis

keine

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

11.01.2023

Das örtliche Jugendamt

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3450

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kontraktmanagement@gera.de

WWW

Kontraktmanagement

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Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

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Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

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ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein