Zum Inhalt springen
Kinderbetreuung

Außerschulische Jugendbildung: Förderung

Außerschulische Jugendbildung stärkt junge Menschen auf ihrem Weg. Mit vielfältigen Bildungsangeboten fördert sie persönliche Entwicklung, soziale Kompetenzen und demokratisches Engagement - unterstützt durch öffentliche Fördermittel.

Leistungsbeschreibung

Außerschulische Jugendbildung bezeichnet Bildungsangebote, die sich außerhalb von Schule, Ausbildung oder Studium an junge Menschen richten. Sie sollen junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung unterstützen und sie dazu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten sowie Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Außerschulische Jugendbildung eröffnet jungen Menschen Räume für persönliche Erfahrungen, Beteiligung und Mitgestaltung. Sie greift ihre Interessen und Lebenswelten auf und vermittelt Kompetenzen, die für ein demokratisches, respektvolles und solidarisches Zusammenleben von Bedeutung sind.

Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung werden durch die öffentlichen Träger gefördert. Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der jeweiligen Maßnahme gewährt.

Öffentliche Träger der Jugendhilfe fördern außerschulische Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Außerschulische Jugendbildung unterstützt Bildungsprozesse und fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch den Erwerb sozialer Kompetenzen.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

27.07.2026

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Beratung zu Kinderbetreuung
- Information zu allen Kindereinrichtungen
- Beratung zur Förderung freier Träger im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Sicherstellung von Angeboten und Projekten in den bestehenden Jugendtreffs im ländlichen Raum
- Information zu Veranstaltungen und öffentlichen Angeboten im Stadtgebiet

- Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich
- Beratung zu Fördermitteln
- Beratung zum Qualitätsentwicklungsprozess
- Allgemeine Informationen zu Freizeitangeboten in den kommunalen Jugendtreffs und Jugendklubs
- Beratung und Anleitung zur Durchführung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit undschulbezogenen Jugendsozialarbeit
- Koordination Bundesprojekte

- Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz
- Organisation von Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Multiplikatoren
- Beratung und Belehrung von Gewerbetreibenden
- Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze in allen Bereichen Öffentlichkeit
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen

Beratung freier Träger

Kindertageseinrichtungen, Tagespflege

Fachberatung Kindertageseinrichtungen

Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera -

Telefon

0365 838-3430

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kinder.jugendfoerderung@gera.de

WWW

Kinder- und Jugendförderung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein