Heimaufsicht
Die Heimaufsicht überwacht alle Einrichtungen und Wohnformen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes. Sie stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und schützt die Rechte sowie das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Stationäre Einrichtungen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte volljährige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Die Betreuung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erfolgt unter dem vorrangigen Ziel, ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben in der Einrichtung zu sichern. Dabei kommt dem Schutz der Bewohner eine besondere Bedeutung zu.
Die Aufgaben der Heimaufsicht in Thüringen bestehen hauptsächlich in der Sicherung der Beratung der Bewohner, der Träger von Einrichtungen sowie der Einrichtungsleiter und Mitarbeiter. Die Heimaufsicht überwacht
- Altenpflegeheime,
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
- Behinderteneinrichtungen sowie deren Außenwohngruppen,
- Suchteinrichtungen,
- Ambulant betreute Wohnformen.
Die Heimaufsicht wird auf verschiedene Weise tätig. Die Hauptaufgaben sind die Sicherstellung der Beratung der Bewohnenden, der Angehörigen, Träger von Einrichtungen sowie der Einrichtungsverantwortlichen und Mitarbeitenden sowie die Durchführung von regelhaften Kontrollen in den Einrichtungen.
- Anfragen, Hinweise, Beschwerden oder Anträge können von Einrichtungen, Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen, Mitarbeitenden oder Dritten eingereicht werden.
- Nach Eingang prüft die Heimaufsicht den Sachverhalt. Dies kann die Anforderung von Unterlagen sowie Gespräche mit Beteiligten umfassen. Neben den Regelprüfungen führt die Heimaufsicht auch anlassbezogene Prüfungen, insbesondere bei Beschwerden, vor Ort in den Einrichtungen durch.
- Im Anschluss bewertet die Heimaufsicht die festgestellten Sachverhalte. Sofern Mängel festgestellt werden, werden Maßnahmen zur Behebung angeordnet.
- Die Beteiligten werden über das Ergebnis informiert.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Eine Tätigkeit der Heimaufsicht setzt voraus, dass die betroffene Einrichtung in den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht nach den Anforderungen des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) fällt.
Für die generelle Kontaktaufnahme mit der Heimaufsicht sind keine besonderen Unterlagen erforderlich. Hilfreich sind jedoch eine möglichst genaue Beschreibung des Anliegens, Angaben zur betroffenen Einrichtung oder Wohnform und gegebenenfalls vorhandene Nachweise (zum Beispiel Schriftverkehr, Aktenzeichen oder Ähnliches).
Gegen Bescheide der Heimaufsicht kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Heimaufsicht ist nicht statthaft, da ein Vorverfahren entfällt, wenn das Thüringer Landesverwaltungsamt den Verwaltungsakt erlassen hat und kein Ausschlusstatbestand vorliegt.
Thüringer Landesverwaltungsamt
13.04.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 233 |
|---|---|
| Telefon | |
| WWW | |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
| Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
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