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Kinderbetreuung

Kind in KiTa anmelden

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Leistungsbeschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

05.08.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Beratung zu Kinderbetreuung
- Information zu allen Kindereinrichtungen
- Beratung zur Förderung freier Träger im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Sicherstellung von Angeboten und Projekten in den bestehenden Jugendtreffs im ländlichen Raum
- Information zu Veranstaltungen und öffentlichen Angeboten im Stadtgebiet

- Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich
- Beratung zu Fördermitteln
- Beratung zum Qualitätsentwicklungsprozess
- Allgemeine Informationen zu Freizeitangeboten in den kommunalen Jugendtreffs und Jugendklubs
- Beratung und Anleitung zur Durchführung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit undschulbezogenen Jugendsozialarbeit
- Koordination Bundesprojekte

- Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz
- Organisation von Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Multiplikatoren
- Beratung und Belehrung von Gewerbetreibenden
- Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze in allen Bereichen Öffentlichkeit
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen

Beratung freier Träger

Kindertageseinrichtungen, Tagespflege

Fachberatung Kindertageseinrichtungen

Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera -

Telefon

0365 838-3430

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kinder.jugendfoerderung@gera.de

WWW

Kinder- und Jugendförderung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

Bankeinzugsermächtigung