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Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung

Vollstreckung von Steuerschulden

Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der...

Leistungsbeschreibung

Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der Finanzverwaltung nicht freiwillig erfüllt, bedient sich die Finanzbehörde daher des Einsatzes hoheitlicher Machtmittel.

Vollstreckungsvoraussetzungen:

  • Es muss sich um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt handeln.
  • Die Leistung muss fällig sein.
  • Es muss grundsätzlich ein Leistungsgebot vorliegen.
  • Das Leistungsgebot muss bekannt gegeben worden sein.
  • Seit der Bekanntgabe muss eine Schonfrist von einer Woche verstrichen sein.

Vollstreckungsmaßnahmen:

Zwangsvollstreckung in

  • bewegliche Sachen und Wertpapiere,
  • Geld- und andere Forderungen und Vermögensrechte,
  • das unbewegliche Vermögen,
  • das gesamte Vermögen (Insolvenzverfahren).

Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen können in der Regel gemeinsam ergriffen werden.

Vollstreckungsbehörde ist das Finanzamt, das den Verwaltungsakt erlassen hat.

Aufwendungen, die der Vollstreckungsbehörde durch ein Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner erwachsen, fallen dem Vollstreckungsschuldner zur Last.

6. Teil der Abgabenordnung - AO (§§ 249 bis 346 AO)

Internet-Auktion:
Unter der Internet-Adresse https://www.zoll-auktion.de/ werden Gegenstände, die die Vollstreckungsstellen im Rahmen der Zwangsvollstreckung gepfändet haben, versteigert. Parallel zur Versteigerung im Internet werden sporadisch öffentliche Versteigerungen am jeweiligen Finanzamtsort durchgeführt.

Zuständige Stellen

Stelle

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon

0361 573625-000

Fax

0361 573625-491

E-Mail

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

WWW

Ansprechpartner

WWW

Anfahrt

WWW

Bankverbindung

WWW

Formulare

Öffnungszeiten

Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:

0361 57 3625-900

Servicezeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Ansprechpartner

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleErnststr.

Straßenbahn1

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Gebühren: Nein

Parkplatz

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2250 Vollstreckung
Kornmarkt 12
07545 Gera

- Vollstreckungsseitige Bearbeitung der Buchstabengruppen im Innendienst
- Vollstreckungsseitige Bearbeitung der Buchstabengruppen im Außendienst
- Spezielle Vollstreckungsangelegenheiten

Telefon

0365 838-2201

Fax

0365 838-2205

E-Mail

finanzen@gera.de

WWW

Vollstreckung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

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