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Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage

Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird, werden durch die Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und...

Leistungsbeschreibung

Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird, werden durch die Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) und der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags (VollstrBehBestV) vollstreckt. Diese sind auch für die Vollstreckung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts nach der Thüringer Verordnung über die Beitreibung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zuständig.

Die Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden ergibt sich für

  • Leistungsbescheide der Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörde aus § 35 Abs. 2 ThürVwZVG
  • Leistungsbescheide der Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände aus § 36 Abs. 1 bis 3 ThürVwZVG
  • Geldforderungen anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts aus § 37 Abs. 1 ThürVwZVG in Verbindung mit § 1 VollstrBehBestV
  • Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Recht sind, aus § 37 a ThürVwZVG
  • Geldforderungen des bürgerlichen Rechts aus § 42 Abs. 2 Satz 2 ThürVwZVG in Verbindung mit §§ 35 bis 37a ThürVwZVG

Thüringer Innenministerium

13.12.2011

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2250 Vollstreckung
Kornmarkt 12
07545 Gera

- Vollstreckungsseitige Bearbeitung der Buchstabengruppen im Innendienst
- Vollstreckungsseitige Bearbeitung der Buchstabengruppen im Außendienst
- Spezielle Vollstreckungsangelegenheiten

Telefon

0365 838-2201

Fax

0365 838-2205

E-Mail

finanzen@gera.de

WWW

Vollstreckung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge Markt

StraßenbahnLinie 3

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ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein