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Umfragen an Schulen
Wenn Sie wissenschaftliche Studien an Schulen in Thüringen durchführen möchten, dann müssen Sie vorher eine Genehmigung dafür beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) bedürfen der Genehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches wissenschaftliches Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.
Der Antrag auf Genehmigung ist in schriftlicher Form an das jeweilige Staatliche Schulamt oder bei schulamtsübergreifenden Vorhaben an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.
- eine Beschreibung des Projekts (Konzeption, Benennung des verantwortlichen Projektleiters, Benennung der beteiligte Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens etc.)
- die Erhebungsunterlagen wie Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, Anschreiben an die Teilnehmer, ggf. Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler. Aus den Erhebungsunterlagen muss deutlich der Zweck des Vorhabens, der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme, die durch den Antragsteller vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen.
- Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens
- eine Übersicht der Schulen, an denen das Vorhaben durchgeführt werden soll
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
07.04.2015
Zuständige Stellen
Stelle | Staatliches Schulamt Ostthüringen |
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Telefon | |
Fax | 0365 54854-666 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |