Stadt- und Regionalbibliothek Gera
In Bibliotheken können Sie Informationen recherchieren und Medien ausleihen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Gebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Gera Die Stadt Gera erlässt aufgrund der §§ 18 Abs. 2 und 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 183) und §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), durch Beschluss des Stadtrates in seiner Sitzung vom 19.01.2017 folgende Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadt- und Regionalbibliothek Gera: § 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung der Stadt- und Regionalbibliothek Gera werden Gebühren und Auslagen nach § 4 dieser Satzung erhoben. § 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren- und Auslagenschulden (1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit der Ausstellung des Benutzerausweises, die übrigen Gebühren mit der Verwirklichung des gebührenpflichtigen Tatbestandes. Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. (2) Die Benutzungsgebühr wird mit Ausstellung des Benutzerausweises und Mitteilung der festgesetzten Höhe fällig und ist sofort zu entrichten. (3) Die übrigen Gebühren und Auslagen entstehen in der antragsgemäßen Leistungsgewährung und sind binnen zwei Wochen zu entrichten. § 3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist derjenige, der die Entstehung der Gebühr veranlasst oder rechtlich zu vertreten hat. (2) Der Gebührenschuldner ist auch zur Zahlung der Auslagen verpflichtet. Für minderjährige Gebührenschuldner haften die Sorgeberechtigten als Gesamtschuldner. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 4 Gebühren und Auslagen (A) Benutzungsgebühren Jahresgebühren sind jeweils gültig für 12 Monate vom Tag der Aushändigung oder Verlängerung an Jahresgebühr für die Nutzung aller Bibliotheksangebote, soweit kein gesonderter Gebührentatbestand besteht Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 19,00 EUR 0,00 EUR ermäßigte Jahresgebühr für Auszubildende, Schüler und Studenten vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, für Bundesfreiwilligendienstleistende, für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst, für Studienseminarteilnehmer, für Schwerbeschädigte. Die Ermäßigungsberechtigung ist durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen 9,00 EUR Jahresgebühr für Familien (Familienkarte) gilt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 25,00 EUR Jahresgebühr für Inhaber der Sozialcard 4,00 EUR Zusätzliche Jahresgebühr „DVD- Flat- Card“ (optional) Für Inhaber der nur in Verbindung mit einer entrichteten Jahresgebühr erhältlichen „DVD-Flat-Card“ entfällt die Ausleihgebühr für DVDs bzw. BluRays. 18,00 EUR Quartalsgebühr gültig für 3 Monate vom Tag der Ausstellung an 6,00 EUR Tageskarte für Benutzer ohne Benutzerausweis zur einmaligen Medienausleihe, Nutzung der Regionalkundlichen Bibliothek und der bibliothekseigenen Technik am Tag der Ausstellung 2,00 EUR Von Kooperationspartnern der Stadt- und Regionalbibliothek wie Kindergärten, Schulen, städtischen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen, die mit ihren pädagogischen, kulturellen und sozialen Angeboten in Gera wirken, wird zur Unterstützung ihrer Arbeit keine Jahresgebühr erhoben. (B) Leihgebühren (1) Ausleihgebühr für Spielfilme auf DVD oder BluRay pro angefangener Woche (Sach- DVD und Kinderfilme ohne Ausleihgebühr) 1,00 EUR (2) Fernleihgebühren Bearbeitungsgebühr bei der Aufgabe einer Fernleihbestellung - im nationalen Fernleihverkehr - im internationalen Fernleihverkehr Zusatzgebühr bei positiver Erledigung einer Fernleihbestellung - im nationalen Fernleihverkehr - im internationalen Fernleihverkehr 1,50 EUR 3,00 EUR 1,50 EUR 3,00 EUR (C) Säumnisgebühren/ Mahngebühren (3) Säumnisgebühren bei Überschreitung der Ausleihfrist pro Medieneinheit und angefangenem Tag - für Erwachsene - für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Höchstgrenze der Säumnisgebühren pro Medieneinheit (außer Zeitschriften) - für Erwachsene Höchstgrenze der Säumnisgebühren pro Zeitschrift - für Erwachsene Höchstgrenze der Säumnisgebühren pro Medieneinheit (außer Zeitschriften) - für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Höchstgrenze der Säumnisgebühren pro Zeitschrift - für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 0,35 EUR 0,15 EUR 10,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR (4) Gebühr pro Mahnschreiben bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Medien 2,50 EUR (5) Gebühr für einen Bescheid mit der Aufforderung zur Rückgabe der Medien bei Nichteinhaltung der Rückgabefrist 5,00 EUR (6) Abholung von nicht innerhalb der Ausleihfrist abgegebenen Medieneinheiten durch den Vollzugsdienst der Stadt Gera Gebühr gemäß Leistungsbescheid (D) Servicegebühren (7) Gebühr für Kopien bzw. Computerausdrucke - je DIN-A4-Seite (sw) - je DIN-A3-Seite (sw) - je DIN-A4-Seite (farbig) - je DIN-A3-Seite (farbig) (8) Sonstige Auslagen z.B. Porto, Versicherungskosten, Kosten für Kopien etc. 0,20 EUR 0,40 EUR 0,50 EUR 1,00 EUR Auslagenersatz in tatsächlicher Höhe § 5 - In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek vom 7. Mai 2009 außer Kraft.
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von CD-ROM-Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraDie Gebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek der Stadt Gera finden Sie hier:
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Öffnungszeiten der Stadt- und Regionalbibliothek Gera:
Montag: 14 - 19 Uhr
Dienstag - Freitag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 10 - 13 Uhr
Die Benutzungssatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Gera finden Sie hier:
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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.12.2022
Nach dem amerikanischen Soziologen Ray Oldenburg dient der "Erste Ort" dem Familien-, der "Zweite Ort" dem Arbeitsleben. Der "Dritte Ort" aber ist ein Ort zum Leben: man fühlt sich hier wohl, schaut gerne mal vorbei, kann bleiben und wieder gehen, Menschen treffen oder allein sein, sich inspirieren lassen, Gespräche führen, aktiv werden.
Mit unserem umfangreichen Medienbestand und einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm bieten wir allen Interessierten fundierte inhaltliche Angebote. Darüber hinaus ist unsere Bibliothek ein sozialer Ort mit breitem Serviceangebot, hoher Aufenthaltsqualität und vielen Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden.
Ein Ort für Menschen, nicht nur für Bücher.
Unser Service:
- LeseLounge: bei einem Kaffee in angenehmer Atmosphäre Zeitschriften lesen oder Freunde treffen
- individuelle Lese- und Arbeitsplätze in jedem Bereich der Bibliothek
- Kinderbibliothek mit Spielelandschaft, Hörstation und Freizeitzimmer
- GamerPoint und Chillzone in der Jugendbibliothek
- Gruppenarbeitsraum mit Whiteboard in der GeraTHek
- im Hobbyraum der GeraTHek allein oder gemeinsam Videos (VHS, DVD, Blu-ray) schauen, Gespräche führen, arbeiten, relaxen
Gemeinsam statt einsam: Mit-mach-Angebote (Makerspace)
- Die heißen Nadeln- egal ob 8 oder 80: gemeinsam häkeln und stricken
--- jeweils am 1. Montag des Monats ab 15 Uhr in der GeraTHek ---
- LesensWert! Treffpunkt für Alle, die Bücher lieben und sich in ungezwungener Atmosphäre mit Gleichgesinnten austauschen wollen
--- jeweils am 1. Donnerstag des Monats 17 Uhr in der GeraTHek ---
- Digitaler Dienstag – Fit und digital für die ältere Generation
offene Sprechstunde: Smartphone | Tablet | AppsBeratung im Umgang mit neuen Medientechnologien für Senioren
--- jeden 3. Dienstag im Monat von 10-12 Uhr in der GeraTHek ---Kooperation mit dem TMBZ Gera
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Bücher beissen nicht! Vorlesegeschichten für Kinder ab 4 Jahren
--- jeden Samstag 10.30 Uhr in der Kinderbibliothek --- - Der Literaturclub des Fördervereins ist Heimat für Schreibende und Hobbyautoren
--- jeweils am 2. und 4. Mittwoch des Monats ab 15.30 Uhr in der GeraTHek ---
Schöne neue Welt – digitale Ausstattung zum Ausprobieren:
- eigene Medien digitalisieren in unserer Digitalbar
- spielend Programmieren, Coden, Robotic, Basteln (nach Vorabsprache)
- mit dem 3D-Drucker selbst kreativ werden (nach Einweisung)
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Stadt- und Regionalbibliothek |
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| Telefon | |
| Fax | 0365 8383355 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 14.00 - 19.00 Uhr |
| Parkplatz | ParkplatzKultur- und Kongresszentrum Parkplätze: 350 Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
| Stelle | Stadtteilbibliothek Lusan Die Bibliothek in Geras größtem Stadtteil | ||||||
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| Telefon | |||||||
| Internet | |||||||
| Öffnungszeiten |
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| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBruno-Brause-Straße Straßenbahn3 | ||||||
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz Parkplätze: 5 Gebühren: Nein | ||||||
| Aufzug | Ja | ||||||
| Rollstuhlgerecht | Ja |