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Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen  zu erhalten oder neu zu schaffen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.

Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.

Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:

  • eine Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch die zuständige Behörde anfragen

oder

  • eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge ergänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
    • Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen,
    • bedarfsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld,
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes,
    • Berufsausbildung,
    • Sonstige Maßnahmen zu den Bedürfnissen angemessenen Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen).

Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.

Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen kann online erfolgen. Das antragstellende Unternehmen beschreibt das Anliegen und senden dies nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. Nach Prüfung des Antrages nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit dem Unternehmen auf.

Bitte wenden Sie sich an das Inklusionsamt im Thüringer Landesverwaltungsamt.

 

Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag),
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides.

Gebühr: gebührenfrei

Widerspruch

Thüringer Landesverwaltungsamt

20.11.2025

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 314 Inklusionsamt

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar
 

E-Mail-Adresse: poststelle@tlvwa.thueringen.de

Zuständige Stellen

98490 Suhl


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Inklusionsamt - Referat 314

98490 Suhl

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0361 57331-5400

Fax

0361 57331-5366

E-Mail

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WWW

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Öffentliche Verkehrsmittel

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Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl


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Puschkinplatz 7 07545 Gera


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