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Todesfall

Leichenpass - Ausstellung

Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.

  • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
  • Route der Überführung

Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).

Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

01.02.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Telefon

0365 838-3564

Telefon

0365 838-3512

Fax

0365 838-3501

Fax

0365 838-3505

E-Mail

gesundheit@gera.de

WWW

Impfsprechstunde

WWW

Amtsärztlicher Dienst

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein