Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Vor jeder Wahl beruft die Gemeinde aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, für jeden Wahlbezirk die Wahlhelfer.
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Um als Wahlhelfer berufen zu werden, muss man wahlberechtigt sein.
keine
Entsprechend des Bundeswahlgesetzes können die Übernahme eines Wahlehrenamtes ablehnen:
- Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages
- Wahlberechtigte, die am Wahltage das 67. Lebensjahr vollendet haben
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
28.05.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - 1300 Personalamt Unsere Fokusthemen im Überblick: |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-1305 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |