Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.12.2022
Zuständige Stellen
| Stelle | Dezernat 1000 Zentrale Verwaltung und Finanzen - 1300 Personalamt Unsere Fokusthemen im Überblick: |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-1305 |
| WWW | Dezernat 1000 Zentrale Verwaltung und Finanzen - 1300 Personalamt |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |