Schwerbehindertenangelegenheiten
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:Feststellen von Behinderungen nach dem...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung - Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht | 
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 8383515 | 
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | 
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 | 
| Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein | 
| Aufzug | Nein | 
| Rollstuhlgerecht | Nein | 
Downloads
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)