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24. Jul. 2025

Tierschutzmaßnahmen in Gera: Fortnahme von acht Hunden

Die Tiere wurden umgehend in geeignete, vorübergehende Unterkünfte überführt, um eine fachgerechte Betreuung und Versorgung sicherzustellen.

Hundepfote. © stock.adobe.com / Bledos studio

Am Donnerstagvormittag, den 24.07.2025, wurden in der Geraer Ortslage Rubitz im Rahmen einer gemeinsamen Aktion von Stadtverwaltung, Polizei sowie Tierheimen, Tierauffangstationen und Tiertrainern aus verschiedenen Regionen Deutschlands insgesamt acht Hunde abgeholt. Die Tiere wurden umgehend in geeignete, vorübergehende Unterkünfte überführt, um eine fachgerechte Betreuung und Versorgung sicherzustellen.

Nach dem Tierschutzgesetz müssen tierheimähnliche Einrichtungen vor Betriebsstart einen Antrag bei der zuständigen Veterinärbehörde stellen. Dabei muss der Antragsteller Zuverlässigkeit und Fachkenntnisse nachweisen und einen Sachkundenachweis erbringen. Außerdem müssen eine tierschutzgerechte Haltung gewährleistet sowie bauliche Anforderungen erfüllt sein. Diese beziehen sich sowohl auf die Unterbringung der Tiere als auch auf die hygienischen Bedingungen und die Sicherheit der Einrichtung. Die Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis aufgenommen werden. Bei einer Kontrolle am 26. Mai 2025 und weiteren Überprüfungen durch das Amt für Gesundheit und Versorgung, einschließlich der Abteilung für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie das Ordnungsamt der Stadt Gera wurde festgestellt, dass die Anforderungen an eine tierheimähnliche Einrichtung nicht erfüllt werden und die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist. Aus diesem Grund wurden der Antrag einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Tieren in einer tierheimähnlichen Einrichtung abgelehnt, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des bestehenden Tierbestandes verfügt und eine Fortnahme sowie eine anderweitig pflegliche Unterbringung der Hunde angeordnet.

Die Tiere werden nun tierärztlich versorgt und bei Bedarf durch erfahrene Hundetrainerinnen und -trainer intensiv betreut, um auch teils schwerwiegende Verhaltensstörungen zu therapieren. Alle Tiere konnten artgerecht in Tierheimen, Auffangstationen und Pflegestellen untergebracht werden, wo sie umfassend betreut werden. Entgegen einzelner öffentlicher Informationen wird keines der Tiere aufgrund gesundheitlicher oder verhaltensbedingter Auffälligkeiten euthanasiert. Dies wäre im Grundsatz nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und würde zunächst die Einberufung einer Ethikkommission erfordern.

Bei allen amtstierärztlichen Kontrollen und Maßnahmen wird stets darauf geachtet, dass Tierwohl zu wahren. Die Überprüfungen erfolgen dabei so schonend wie möglich, um die Tiere nicht zu belasten.

Die Stadt Gera bedankt sich bei allen unterstützenden Behörden, Organisationen und Vereinen für den erfolgreichen Einsatz im Sinne des Tierwohls.

Hintergrund:

Auf der Grundlage von Art. 20a Grundgesetz, der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz, ist der Schutz des Tieres als Lebewesen eine elementare Aufgabe von Verwaltung und bietet auch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zum Schutz von Tieren bei Missständen an die Verwaltung wenden zu können.