Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens eines Beschäftigten gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz.
Für den Bereich der Bergaufsicht wenden Sie sich bitte an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
14.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Abteilung 8 - Geologie, Bergbau |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0361 57394-2222 |
| WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
| Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
|---|---|
| Telefon | |
| WWW | |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
| Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
|---|---|
| Telefon | |
| WWW | |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Nein |