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Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Pflegezeit: Ausnahme vom Kündigungsschutz

Nimmt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 oder Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch, ist eine Kündigung des...

Leistungsbeschreibung

Nimmt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 oder Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch, ist eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber von der Ankündigung bis zur Beendigung der Inanspruchnahme nicht möglich.

Wenn Sie als Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer während dieser Zeit trotzdem kündigen wollen, benötigen Sie eine Zulässigkeitserklärung der zuständigen Stelle.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.

Der Antrag sollte enthalten:

  • Anschrift des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin
  • Geburtsdatum des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin
  • dem Arbeitgeber mitgeteilte Dauer der Pflegezeit und gegebenenfalls die Verringerung der Arbeitszeit
  • Begründung für die Kündigung (z.B. betriebliche Gegebenheiten)
  • schriftliche Vereinbarung bei einer teilweisen Freistellung von der Arbeit

Die Erteilung einer Zulässigkeitserklärung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Es ist grundsätzlich von einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen auszugehen, im Einzelfall eventuell auch länger.

Soll eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgen, muss der Antrag spätestens 14 Tage nach der Aufklärung des Tatbestandes bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach der Ankündigung der Pflegezeit oder während der Pflegezeit, ist für eine Klage vor dem Arbeitsgericht die Ausschlussfrist gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einschlägig (3 Wochen).

Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

05.02.2014

Zuständige Stellen

Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

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Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein