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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

keine

keine

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

31.03.2026

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.