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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
 

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.
  • Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
     

Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" 
  • Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
  • eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit

Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

Abgabe: gebührenfrei

Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

06.08.2024

Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3520 Gesundheitsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Amtsärztlicher Dienst
- Hygiene- und Infektionsschutz
- Kinder- und Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst
- Sozialpsychiatrischer Dienst

Telefon

0365 838-3501

Fax

0365 8383505

E-Mail

gesundheit@gera.de

WWW

Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein