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Sonderregelungen der Arbeitszeit

Sonntagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur)

Wenn Sie als Arbeitgeber an einem Sonntag pro Kalenderjahr Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil Sie die gesetzlich vorgeschriebene Inventur durchführen wollen, benötigen Sie...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an einem Sonntag pro Kalenderjahr Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil Sie die gesetzlich vorgeschriebene Inventur durchführen wollen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.

Der Antrag muss u.a. enthalten:

  • Anschrift des Betriebes, der Betriebsabteilung, wo gearbeitet werden soll,
  • Art der Tätigkeiten, die bei der Inventur ausgeführt werden sollen,
  • Anzahl der Arbeitnehmer, welche an einem Sonntag beschäftigt wer-den sollen,
  • Benennung der Gründe, welche einer Inventur an Werktagen entgegenstehen,
  • Untersetzung, dass es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Inventur insbesondere nach § 240 Handelsgesetzbuch (HGB) handelt,
  • Benennung von Drittbetrieben, sofern solche an der Durchführung der Inventur beteiligt sind.

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Der Antrag muss mindestens eine Woche vor dem Sonntag, an dem Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, bei der zuständigen Stelle eingehen.

Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonntag pro Kalenderjahr gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Bei einem Antrag gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2c ArbZG ist zu untersetzen, dass die gesetzlich notwendige Inventur nicht an Werktagen durchgeführt werden kann bzw. dass dafür ein Sonntag erforderlich ist.

Der Antrag für die Durchführung einer Inventur kann nur für einen Sonntag pro Kalenderjahr gestellt werden.

Zuständige Stellen

Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

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Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonntag pro Kalenderjahr gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG)