Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung
Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.
- Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort oder online mit Ihrer örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst zur Verfügung stehen.
- Stellen Sie den Antrag vor Ort und fügen alle erforderlichen Unterlagen hinzu oder laden diese im Onlinedienst hoch.
- Ihr Antrag wird geprüft.
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird Ihnen die Teilbaugenehmigung vor Ort in der Behörde erteilt oder zugestellt.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
- Vollständiger Bauantrag
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
- Es gibt Fristen bei Bauunterbrechung und Baubeginn je nach Landesbauordnung.
- Erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
- unterschiedlich, je nach Vorliegen aller Voraussetzungen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Bearbeitungszeit.
Links
Widerspruch
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
22.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4905 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
| Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |