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Hausbau und Immobilienerwerb

Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

29.09.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein