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Nach der Geburt

Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten

Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.

Leistungsbeschreibung

Nach der Geburt

  • von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
  • eines sechsten Kindes

kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.

Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Ehrenamtszentrale
Kornmarkt 7
07545 Gera

Telefon

0365 838-1072

Fax

0365 838-1075

E-Mail

ehrenamtszentrale@gera.de

WWW

Ehrenamtszentrale

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge/Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken in der Burgstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind