Einbürgerung Verleihung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Es ist ein Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Zudem ist ein persönliches Gespräch des Einbürgerungsbewerbers in der Einbürgerungsbehörde erforderlich. Innerhalb ist die Loyalitätsbekundung abzugeben und das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft abzugeben. Nach Ablauf des Verfahrens wird die Einbürgerungsurkunde in einem feierlichen Rahmen persönlich übergeben.
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
- Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
- Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Handlungsfähigkeit bedeutet, dass Sie zum Beispiel Verträge abschließen können.
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel Niederlassungserlaubnis, oder
- einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
- Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
- Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.
- Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens aus.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, die Sie in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachweisen. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
- Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten
- wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
- für den Schutz jüdischen Lebens sowie
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Antrag auf Einbürgerung
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild
- gültiger Aufenthaltstitel
- Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- der vorherigen Ehefrau oder des vorherigen Ehemannes oder
- der vorherigen Lebenspartnerin oder des vorherigen Lebenspartners
- im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
- wenn Sie Schülerin oder Schüler sind: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie Studentin oder Student sind: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
- wenn Sie selbstständig sind:
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel
- Immobilienbesitz
- private Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, beispielsweise mit einem Zertifikat B1
- Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, beispielsweise durch das Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbürgerungstest"
- Bei einer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
- Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
- die unterschriebene Loyalitätserklärung
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.
Bei Ablehnung des Einbürgerungsantrages: Widerspruch und danach Anfechtungsanklage
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
28.05.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Staatsangehörigkeitsbehörde |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 8381901 |
| WWW | |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHaltestelle Heinrichstraße |
| Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |