Staatsangehörigkeitsbehörde
Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Gera ist für die Bearbeitung und die Entscheidung von Einbürgerungsanträgen, die Beratung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, sowie die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig.

Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Feststellungsverfahren deutsche Staatsangehörigkeit
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.

Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?
Staatsangehörigkeitsbehörde
| Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
| Leitung | Frau Golde |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
| staatsangehoerigkeit@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 1900 |
| Fax | 0365 838 - 2585 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |